Rechtsprechung
VG Mainz, 03.03.2005 - 1 L 56/05.MZ |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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- BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82
Voraussetzungen für das Vorliegen von "Gefahr im Verzug" bezüglich einer Anhörung …
Auszug aus VG Mainz, 03.03.2005 - 1 L 56/05
Gefahr im Verzuge im Sinne dieser Vorschrift ist nur dann zu bejahen, wenn ? wie das Bundesverwaltungsgericht rechtsgrundsätzlich entschieden hat (BVerwGE 68, 267 = DVBl. 1984, 530 = NVwZ 1984.577) ? ?durch eine vorherige Anhörung auch bei Gewährung kürzester Anhörungsfristen ein Zeitverlust einträte, der mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Folge haben würde, dass die durch den Verwaltungsakt zu treffende Regelung zu spät käme, um ihren Zweck.